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      Compliance in der LEW-Gruppe

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      Compliance in der LEW-Gruppe
      Compliance in der LEW-Gruppe

      Das Thema Compliance wird in der LEW-Gruppe sehr ernst genommen. Wir legen Wert darauf, dass in unserer Unternehmensgruppe „sauber“ gearbeitet wird. Dies bedeutet in erster Linie, dass sich jegliches unternehmerische Handeln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt und wir uns jederzeit und an jedem Ort regelkonform verhalten. Hierzu befolgen wir neben allen gesetzlichen Vorgaben auch interne Richtlinien. Die Grundsätze unseres Handelns sind im LEW-Verhaltenskodex geregelt.

       

      Die LEW-Gruppe bekennt sich ausdrücklich zu den zehn Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen. Damit unterstützt die LEW-Gruppe die grundlegenden Prinzipien in den Bereichen der Menschenrechte, der Arbeitsnormen sowie der Umweltschutzstandards. Diese Prinzipien spielen auch in der Beziehung zwischen der LEW-Gruppe und ihren Lieferanten eine bedeutende Rolle und sind im LEW-Lieferantenkodex festgelegt.

       

      Für die Beurteilung von compliance-relevanten Sachverhalten ist der Compliance-Beauftragte der LEW-Gruppe zuständig. Der Compliance-Beauftragte ist insbesondere Ansprechpartner für mögliche Gesetzes- und Regelverstöße. Zudem können sowohl Dritte als auch Mitarbeiter:innen, die Verstöße feststellen, die Whistleblowing-Hotline oder Whistleblowing-Webseite zur Abgabe von Hinweisen nutzen.

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